Polnische Arbeiter legal beschäftigen - Rechtliche Anforderungen

EU-Freizügigkeit, Anmeldepflichten, Sozialversicherung - der komplette Leitfaden für deutsche Arbeitgeber zur rechtssicheren Beschäftigung polnischer Arbeitskräfte.

Die Beschäftigung polnischer Arbeitnehmer in Deutschland ist dank der EU-Freizügigkeit unkompliziert - aber es gibt wichtige Regeln zu beachten. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie als Arbeitgeber wissen müssen, um polnische Mitarbeiter rechtssicher und legal zu beschäftigen.

1. EU-Freizügigkeit - Die Grundlage

Seit dem EU-Beitritt Polens 2004 und dem Ende der Übergangsfristen 2011 gilt: Polnische Staatsangehörige dürfen ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten. Sie benötigen weder Visum noch Arbeitserlaubnis - nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber

Sie können polnische Arbeitnehmer genauso einfach einstellen wie deutsche - keine Sondergenehmigungen, keine Wartezeiten, keine Bürokratie bei der Arbeitsagentur.

2. Anmeldepflichten - Was Sie tun müssen

Obwohl keine Arbeitserlaubnis nötig ist, gibt es administrative Pflichten:

2.1 Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Wenn der Arbeitnehmer länger als 3 Monate in Deutschland bleibt, muss er sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dies ist die Pflicht des Arbeitnehmers, aber Sie können unterstützen:

2.2 Steuerliche Anmeldung

Für die Lohnabrechnung benötigt der Mitarbeiter eine Steuer-Identifikationsnummer. Diese erhält er automatisch nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (per Post innerhalb von 2-3 Wochen).

Übergangsregelung

Bis die Steuer-ID vorliegt, können Sie mit Steuerklasse 6 abrechnen. Sobald die ID da ist, erfolgt eine Korrektur. Alternativ kann der Mitarbeiter beim Finanzamt eine Bescheinigung für sofortige Einstufung beantragen.

2.3 Sozialversicherung

Die Anmeldung zur Sozialversicherung ist Ihre Pflicht als Arbeitgeber - genauso wie bei deutschen Mitarbeitern:

3. Der A1-Bescheinigung - Sonderfall Entsendung

Wenn ein polnisches Unternehmen Arbeitnehmer nach Deutschland entsendet, gelten andere Regeln:

Wichtig bei Entsendung

Bei Entsendung (der Arbeitnehmer bleibt beim polnischen Arbeitgeber angestellt) ist eine A1-Bescheinigung erforderlich. Diese bescheinigt, dass Sozialversicherungsbeiträge in Polen gezahlt werden. Ohne A1 drohen Bußgelder bis 30.000 EUR!

Bei Direktanstellung durch ein deutsches Unternehmen (unser Modell) ist keine A1-Bescheinigung nötig - der Mitarbeiter wird ganz normal in Deutschland sozialversichert.

4. Arbeitsvertrag - Was muss rein?

Der Arbeitsvertrag mit polnischen Mitarbeitern folgt denselben Regeln wie bei deutschen Arbeitnehmern. Seit 2022 gelten durch das Nachweisgesetz erweiterte Informationspflichten:

Pflichtangaben im Arbeitsvertrag

Sprache des Vertrags

Rechtlich genügt ein deutscher Vertrag. Wir empfehlen jedoch eine zweisprachige Fassung (Deutsch/Polnisch), um Missverständnisse zu vermeiden. Wir unterstützen Sie gerne dabei!

5. Mindestlohn und Branchenmindestlöhne

Der gesetzliche Mindestlohn gilt selbstverständlich auch für polnische Arbeitnehmer:

Branchenmindestlöhne 2026 (Auswahl)

6. Arbeitsschutz und Arbeitszeitgesetz

Für polnische Arbeitnehmer gelten dieselben Arbeitsschutzvorschriften wie für deutsche:

Wichtig: Sicherheitsunterweisung

Sicherheitsunterweisungen müssen vom Mitarbeiter verstanden werden. Bei Sprachbarrieren: Unterweisungen auf Polnisch durchführen oder Dolmetscher hinzuziehen. Dokumentieren Sie die Unterweisung schriftlich!

7. Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter zur gesetzlichen Krankenversicherung anzumelden. Der Mitarbeiter hat freie Kassenwahl.

Übergangslösung: EHIC-Karte

In den ersten Wochen (bis die deutsche Krankenversicherung greift) kann der Mitarbeiter seine polnische Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen. Diese deckt medizinisch notwendige Behandlungen ab.

8. Häufige Fehler vermeiden

Diese Fehler können teuer werden

Fazit: So machen Sie alles richtig

Die Beschäftigung polnischer Arbeitnehmer ist rechtlich unkompliziert, wenn Sie die Grundregeln beachten:

  1. EU-Freizügigkeit bedeutet: Keine Arbeitserlaubnis nötig
  2. Anmeldung zur Sozialversicherung wie bei deutschen Mitarbeitern
  3. Arbeitsvertrag mit allen Pflichtangaben
  4. Mindestlohn und Arbeitsschutz einhalten
  5. Bei Unsicherheit: Experten fragen!

Wir unterstützen Sie

Als erfahrene Personalvermittlung kennen wir alle rechtlichen Anforderungen und unterstützen Sie bei der korrekten Beschäftigung. Von der Vertragsvorlage bis zur Sozialversicherungsanmeldung - wir stehen Ihnen zur Seite.

Daniel Bala

Daniel Bala

Geschäftsführer von SelfDevelopment mit über 5 Jahren Erfahrung in der Personalvermittlung zwischen Polen und Deutschland. Experte für arbeitsrechtliche Fragen bei der grenzüberschreitenden Beschäftigung.

Fragen? Schreiben Sie uns!